ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(Stand 01/2023)

§ 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN, VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSGEGENSTAND, VERANSTALTUNGSORT
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner sind das Mitglied und die Jersch & Riedel The Box GbR, Vorwerkstr. 16, 95326; nachfolgend Veranstalter. Mitglieder müssen 18 Jahre alt sein und bestätigen dies mit ihrer Anmeldung. Im Einzelfall wird Minderjährigen nach Vorlage einer Einverständniserklärung durch den/die Erziehungsberechtigten eine Anmeldung ermöglicht.

1.2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist Funktionelles Training. Nähere Informationen dazu finden Sie unter http://www.ku-gym.de

1.3 Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort liegt in der Vorwerkstrasse 16 in 95326 Kulmbach. Der Veranstalter behält sich vor, das Training räumlich und/oder zeitlich zu verlegen.

§2 NUTZUNGSVEREINBARUNG
Mit dem Erwerb eines Personal Trainings, einer 10er Karte oder einer Mitgliedschaft kommt der Vertrag über die vereinbarten Leistungen zustande. Nach Zahlungseingang können die Leistungen des Veranstalters im vereinbarten Umfang genutzt werden. Über das Online-Buchungssystem können online Termine vereinbart werden. Termine für Personal Training können nur persönlich vereinbart werden.

Eine Mitgliedschaft oder eine 10er Karte berechtigen zur Nutzung des Angebots im vereinbarten Umfang, kostenpflichtige Spezialkurse sind davon ausgenommen.

Die Termine für die Trainingseinheiten bzw. Klassen werden im Kursplan auf der Internetseite unter www.ku-gym.de bekannt gegeben. Der Veranstalter behält sich vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 12 Werktagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es den Kunden berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus mitgeteilt.

Im Falle einer nicht durch den Veranstalter verschuldeten Betriebsschließung (z.B. höhere Gewalt, Pandemie, Umweltkatastrophe, Veranlassung durch Behörden, o.ä.) können die Leistungen auf das Bereitstellen eines Trainingsprogrammes per Video, welches das Mitglied an einem Ort seiner Wahl durchführen kann, umgestellt werden. Eine Reduzierung oder Aussetzung der Mitgliedschaftsbeiträge ist bei dieser Art der Leistungserbringung nicht möglich.

Die Teilnehmeranzahl der Klassen ist limitiert, weshalb eine vorhergehende Anmeldung für die Teilnahme über das Online-Buchungssystem vorausgesetzt wird. Die Anmeldung für ein Gruppentraining ist aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen verbindlich (siehe unten: Stornierung). Es können maximal 10 Termine im Voraus gebucht werden.

§3 VERHALTEN IN DER HALLE / HAFTUNG
Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung. Diese ist für alle Mitglieder ersichtlich unter www.ku-gym.de.

Die Benutzung der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sowie die Teilnahme an den einzelnen Kursen und Veranstaltungen des Veranstalters erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Mitglieds. Seitens des Veranstalters wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Mitglieds ausdrücklich abgelehnt.

Das Mitglied haftet für von ihm verursachte Beschädigungen der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sowie für den Verlust von Leihgegenständen und hat dem Veranstalter die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu ersetzen.

Benutzte Trainingsgeräte sind vom Mitglied nach der Nutzung stets mit den vom Veranstalter bereitgestellten Reinigungs-/Desinfektionsmitteln zu reinigen und an ihren Platz zurückzubringen.

Den Weisungen des Trainerpersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich vor, ein Mitglied im Falle einer Nichtbeachtung von Anweisungen durch die Trainer, welche die betroffene Person sowie andere Mitglieder in Gefahr bringen können, fristlos zu kündigen.

§4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt im Voraus. Bei einer Mitgliedschaft werden die Beiträge ausschließlich per SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Der Leistungsempfänger ermächtigt den Veranstalter, die Beiträge von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die vom Veranstalter auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Im Falle jeder mangels Deckung oder wegen unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist der Veranstalter berechtigt, Kosten in Höhe von 10,00 € für die Bankrücklastschrift und die Bearbeitung zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.

Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstandene Mehrkosten (z.B. Rücklastschriftgebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitglieds.

§5 STORNIERUNG
Termine für Personal Training können bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Bei zu später Stornierung wird die Gebühr für das Personal Training dem Mitglied in Rechnung gestellt. Termine für Gruppentraining und Open Gym können online bis zu dem im Buchungssystem angegebenen Zeitraum vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden.

§6 VORAUSSETZUNG ZUR TEILNAHME AN KURSEN
Für eine sichere Teilnahme an sämtlichen Angeboten des Veranstalters ist jedes Neumitglied (Mitgliedschaftsvereinbarung oder 10er Karte) verpflichtet, den angebotenen Einsteigerkurs zu absolvieren. Neumitglieder, die bereits über Trainingserfahrung verfügen, können, nach persönlicher Rücksprache und Einschätzung des Trainers, den Einsteigerkurs überspringen.

§7 NUTZUNG DES OPEN GYM
Während des Open Gym findet kein geführtes oder beaufsichtigtes Training statt, die Anwesenheit eines Trainers ist nicht immer gegeben, es wird lediglich die Nutzung der Fläche und Geräte ermöglicht. Die Benutzung der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte während des Open Gym erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Mitglieds. Seitens des Veranstalters wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Mitglieds ausdrücklich abgelehnt. Nach dem Training ist die Trainingsanlage nach den Vorgaben des Veranstalters (siehe auch §14) zu verschließen.

§8 MITGLIEDSCHAFT – LAUFZEIT
Die Erstlaufzeit der Mitgliedschaftsvereinbarung beträgt 6 oder 12 Kalendermonate. Im Anschluss verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Fällt der Beginn der Mitgliedschaft auf einen laufenden Kalendermonat, wird bei der ersten Beitragsfälligkeit ein anfallender Teilbetrag berechnet und die Laufzeit beginnt ab dem 01. des Folgemonats. Kündigungen sind schriftlich per Post oder E-Mail zu richten an:
Jersch & Riedel The Box GbR, Vorwerkstr. 16, 95326 Kulmbach, E-Mail: info@ku-gym.de

§9 UMFANG DER MITGLIEDSCHAFTEN
9.1 Mitgliedschaften
Bei einer Flatrate Mitgliedschaft kann das Mitglied täglich das aktuelle Angebot sowie das „Open Gym“ nutzen. Bei limitierten Mitgliedschaften kann das Mitglied das aktuelle Angebot entsprechend des vereinbarten wöchentlichen Stundenkontingentes sowie das „Open Gym“ in Anspruch nehmen. Nicht gebuchte Termine verfallen am Ende der jeweiligen Woche und können nicht in Folgewochen übertragen werden. Die Mitgliedschaft „Open Gym Only“ berechtigt ausschließlich zur Nutzung des Open Gym. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und daher nicht übertragbar. Kostenpflichtige Spezialklassen sind nicht enthalten.

9.2 10er-Karten
Mit dem Erwerb einer 10er-Karte können 10 Einheiten (je nach Karte Kurse oder Open Gym) gebucht werden. Die 10er-Karte ist personengebunden und daher nicht übertragbar.

9.3 Drop-in
Ein Drop-in berechtigt zur Teilnahme an einer Trainingseinheit.

§10 KRANKHEIT/AUSFALLZEIT
Eine Beitragsaussetzung in ganzen Kalendermonaten ist ausschließlich in nachfolgend genannten Fällen möglich:

10.1 Bei Verhinderung des Mitglieds infolge Krankheit nach Vorlage eines ärztlichen Attests für maximal 1 Kalendermonat.

10.2 Bei Verhinderung des Mitglieds durch Schwangerschaft nach Vorlage eines ärztlichen Attests für maximal 6 Kalendermonate.

10.3 Bei Verhinderung des Mitglieds durch Wehrdienst nach Vorlage einer Bestätigung maximal für die Dauer des Wehrdienstes.

Die Laufzeit der Mitgliedschaft verlängert sich in jedem Fall um den Zeitraum der Beitragsaussetzung. Der Antrag auf Beitragsaussetzung ist schriftlich bis spätestens zum 15. des der Beitragsaussetzung vorausgehenden Kalendermonats zu stellen. Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen.

§11 UPGRADE / DOWNGRADE
Ein Upgrade auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist zum Ende eines Kalendermonats möglich. Bei Inanspruchnahme erhält das Mitglied eine Änderungsbestätigung und die vereinbarte Vertragslaufzeit beginnt von Neuem. Die Ankündigung muss bis spätestens zum 15. des vorausgehenden Kalendermonats schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

Ein Downgrade auf ein niedrigeres Mitgliedschaftsmodell ist zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit möglich. Die Ankündigung richtet sich nach der angegebenen Kündigungsfrist und muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

§12 GESUNDHEIT
Dem Mitglied ist bewusst, dass die Teilnahme am Funktionellen Training körperlich sehr anstrengend sein kann und das gesundheitliche und sonstige Gefahren im Rahmen des vom Veranstalter angebotenen Trainings nicht vollkommen ausgeschlossen werden können. Das Mitglied bestätigt, an den Veranstaltungen auf freiwilliger Basis und auf eigene Verantwortung teilzunehmen. Das Mitglied ist sich der möglichen körperlichen und gesundheitlichen Gefahren bewusst und übernimmt dafür selbst die volle Verantwortung.

Das Mitglied bestätigt, dass es keine körperlichen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen hat sowie sich nicht in ärztlicher oder physiotherapeutischer Behandlung aufgrund einer physischen Verletzung oder Erkrankung befindet. Sollte dies trotzdem der Fall sein, so empfiehlt der Veranstalter, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie seine Sporttauglichkeit in vollem Umfang wieder herzustellen. Andernfalls bestätigt das Mitglied dem Veranstalter gegenüber alle seine körperlichen Beeinträchtigungen und gesundheitlichen Probleme, welche sich selbst oder andere gefährden können und welche durch das Funktionelle Training verstärkt werden könnten, offenzulegen. Dem Mitglied ist bewusst, dass durch Funktionelles Training, genauso wie durch andere extreme körperliche Aktivitäten, das Risiko der Entwicklung einer Rhabdomyolyse (Auflösung der Muskelfasern) besteht und das dieses durch übermäßigen Alkoholkonsum und die Einnahme von cholesterinsenkenden Medikamenten erhöht wird und übernimmt für dieses Risiko, dessen es sich selbst aussetzt, die volle Verantwortung. Generell empfiehlt der Veranstalter allen Personen, welche die Leistungen des Veranstalters nutzen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen.

§13 BEYOND THE WHITEBOARD
Das Mitglied erhält die Möglichkeit, die Online-Plattform „Beyond The Whiteboard“ (BTWB) zum Sonderpreis zu nutzen. Dazu erhält das Mitglied auf Anfrage einen Member-Code, welcher beim Anmeldeprozess, den das Mitglied eigenständig durchführt, eingegeben werden kann.

Das Mitglied ermächtigt den Veranstalter, den Mitgliedsbeitrag von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

Die Kündigung der Mitgliedschaft bei BTWB ist jederzeit durch das Mitglied selbst möglich.

§14 24/7-ANGEBOT
Im Rahmen des 24/7-Angebotes kann das Mitglied die Sportanlage zum eigenständigen Training (Open Gym) nutzen. Hierzu ist eine Anmeldung über das Buchungssystem notwendig. Für Zeiten ohne anwesenden Trainer wird dem Mitglied der Zutritt zur Sportanlage durch ein Schlüsselloses Schließsystem an der Haupt-Eingangstür ermöglicht. Dazu wird dem Mitglied auf Anfrage eine App inkl. Code zur Verfügung gestellt. Der Code darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Zutritt ist nur dem befugten Mitglied gestattet. Bei Nichtbeachtung (z.B. Mitbringen eines Bekannten, Freundes, etc.) wird dem betreffenden Mitglied pauschal ein zusätzlicher Monatsbeitrag in Höhe von 60,00€ belastet und wir behalten uns eine sofortige Kündigung und Vertragsauflösung vor. Sofern das Mitglied die Sportanlage als letztes verlässt, ist dieses verpflichtet, vor Verlassen sicherzustellen, dass sich kein Unbefugter in der Sportanlage befindet, alle Türen und Fenster zu verschließen, Lichter auszuschalten und abschließend die Haupt-Eingangstür abzuschließen. Im Falle einer Unterlassung haftet das Mitglied für etwaige entstehende Schäden.

§15 HAFTUNG
Für den Verlust, Schäden oder Diebstahl mitgebrachter persönlicher Besitzgegenstände des Mitglieds übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung des Angebots des Veranstalters überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Mitglieder regelmäßig vertrauen dürfen (vertragswesentliche Pflichten = Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren Durchschnittsschaden begrenzt ist. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der vom Veranstalter eingesetzten Erfüllungsgehilfen.

§16 WIDERRUFSBELEHRUNG
16.1 Widerrufsrecht
Mitglieder können die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt ab Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:
Jersch & Riedel The Box GbR, Vorwerkstr. 16, 95326 Kulmbach. E-Mail: info@ku-gym.de

16.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat das Mitglied bei bereits empfangenen Leistungen die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf zu erfüllen.

§17 DATENSCHUTZ
Zur Beachtung des Datenschutzes verweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webseite unter www.ku-gym.de.

§18 EINWILLIGUNG IN DIE VERWENDUNG VON FOTO- UND VIDEOAUFZEICHNUNGEN
Das Mitglied willigt ein, dass der Veranstalter zur Aufnahme von Fotos und von bewegten Bildern während des Trainings und mit der Mitgliedschaft verbundener Veranstaltungen berechtigt ist. Die Verbreitung der Aufnahmen erfolgt auf der Website des Veranstalters und ggf. durch andere (soziale) Medien. Der Veranstalter ist in diesem Zusammenhang auch zur Bearbeitung der Bilder sowie zu der verkürzten Wiedergabe der Aufzeichnungen berechtigt.

§19 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, ist der Gerichtsstand am jeweiligen aktuellen Sitz des Veranstaltungsortes. Erfüllungsort ist ebenfalls der aktuelle Sitz des Veranstaltungsortes.